Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde kontrolliert die Ausführung dieses Gesetzes (BDSG-neu, §38 (1)) sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz, soweit diese die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien regeln ....
In Norddeutschland sind es die Landesdatenschutzbeauftragten. Über die Links u.a. kommen Sie auf die jeweilige Homepage:
Bundesland | Aufsichtsbehörde |
Hamburg | Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit |
Schleswig-Holstein | Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein |
Niedersachsen | |
Bremen | Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit |